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„Wilde“ Entsorgung von Grünschnitt

Vermehrt ist leider in der jüngsten Vergangenheit zu beobachten, dass Gartenabfälle wild in der Natur entsorgt werden. Neben einem maximal ungepflegten Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit ist diese Art der Entsorgung unzulässig und sogar mit Bußgeld bewehrt.

Gerade jetzt im ausgehenden Winter fängt die Vorbereitung für die Pflanz- und Gartensaison wieder an. Altes Geäst, die verblühte Blumenpracht des Vorjahres nebst dem Laub des Herbstes und alles was der Garten sonst noch so zu bieten hat, wird entfernt. Gerade was die Entsorgung angeht, so herrscht hier wohl die langläufige Meinung, dass gerade diese Abfälle in der Natur als Biomasse ohnehin verrotten. Nur gibt es hierzu klar definierte Regeln.

Gartenabfälle aller Art gehören nicht in den Wald/Natur. Die Entsorgung von Grün- und Baumschnitt verstößt gegen das Abfallrecht und gegen waldrechtliche Vorschriften – diese Ordnungswidrigkeit wird mit zum Teil sehr hohen Bußgeldern geahndet. Sofern eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück mittels Komposthaufen nicht möglich ist, sind diese Abfälle der Verwertung zuzuführen. Hierzu gibt es an den Wertstoffhöfen eigens hierfür vorgesehene Bereiche.

Neben den zum Teil massiven Wechselwirkungen, hervorgerufen durch unkontrollierten Nährstoffeintrag auf die Flora des Waldes, entstehen der Gemeinde durch die Entsorgung erhebliche Kosten welche wiederum auf die Allgemeinheit umzulegen sind.

Wir möchten eindringlich an die Allgemeinheit appellieren, dies künftig zu unterlassen. Im Gemeindegebiet werden in nächster Zeit an den einschlägigen Stellen Verbotsschilder aufgestellt. Sofern der Appell der Gemeinde nicht zielführend sein sollte, muss im Einzelfall auch die Möglichkeit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens geprüft werden.