Ortsrecht

Satzungen

Hier finden Sie die Satzungen der Gemeinde Schleching

Ausbaubeitragssatzung

89.96 KB 19 Downloads

Baufibel – Schleching (Fassung vom 28.09.2019)

4.00 KB 113 Downloads

Anregungen und Beispiele für Dor- und Landschaftsgerechte Bauweise und Umfeldgestaltung

Einfriedungssatzung

10.58 KB 65 Downloads

Entwässerungs-Satzung (EWS)

183.09 KB 29 Downloads

Entwässerungs-Satzung BGS-EWS (Gebühren)

220.05 KB 31 Downloads

Entwässerungs-Satzung Bichlfeld (EWS )

48.69 KB 17 Downloads

Entwässerungssatzung Bichlfeld - BGS-EWS/ (Gebühren)

22.84 KB 17 Downloads

Erschließungsbeitragssatzung

37.98 KB 12 Downloads

Feuerwehrgebührensatzung

200.14 KB 11 Downloads

(Satzung über Aufwendungen- u. Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren)

Fremdenverkehrsbeitragssatzung

98.56 KB 88 Downloads

Friedhofs- und Bestattungssatzung

235.22 KB 29 Downloads

Friedhofsgebührensatzung

389.23 KB 29 Downloads

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

42.74 KB 16 Downloads

Hundesteuersatzung

104.74 KB 64 Downloads

Kurbeitragssatzung

181.86 KB 140 Downloads

Kurbeitragssatzung Änderung (Satzung der Gemeinde Schleching zur Änderung der Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages (KBS)

43.17 KB 64 Downloads

Marktgebührensatzung - Satzung über die Erhebung von Gebühren am Markt in der Gemeinde Schleching

523.71 KB 10 Downloads

Marktsatzung (Satzung zur Regelung der Märkte der Gemeinde Schleching)

425.84 KB 12 Downloads

Orstgestaltungssatzung Gemeinde Schleching vom 18.12.2017

222.81 KB 61 Downloads

(Schleching - Ettenhausen - Mettenham - Raiten betreffend)

Plan Schleching
Plan Ettenhausen
Plan Mettenham
Plan Raiten

Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe der Gemeinde Schleching (nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 lit. A BayBO)

96.07 KB 24 Downloads

Solaranlagen – Satzung zur Gestaltung und Anbringung

27.34 KB 54 Downloads

Solaranlagen-Satzung Plan

4.00 KB 49 Downloads

Vergaberichtlinien für Einheimischen Grundstücke

139.43 KB 26 Downloads

Fragebogen - Einheimischen Modell:
FRAGEBOGEN Einheimischenmodell - FORMULAR2 (002)

Verwaltungskostensatzung

73.75 KB 7 Downloads

Wasserabgabesatzung - Beitrags- u. Gebührensatzung - Wagrain (BGS/WAS - Gemeinde Schleching - Wagrain)

215.09 KB 21 Downloads

Wasserabgabesatzung - Beitrags,- u. Gebührensatzung - Raiten (BGS/WAS-Gemeinde Schleching - Raiten)

216.59 KB 45 Downloads

Wasserabgabesatzung Raiten (Gde. Schleching) u. Süssen, Lanzing u. Mooshäusl (Gde. Marquartstein)

519.50 KB 27 Downloads

Wasserabgabesatzung Wagrain

146.69 KB 19 Downloads

Zweitwohnungssteuersatzung ab 2024

434.54 KB 215 Downloads

    Verordnungen

    Hier finden Sie die Verordungen der Gemeinde Schleching

    Verordnung über die Parkgebühren im Gemeindegebereich Schleching

    877.65 KB 13 Downloads

    Verordnung über den Sonn- und Feiertagsverkauf im Luftkurort Schleching (Sonn- und Feiertagsverordnung) 2025

    50.60 KB 5 Downloads

    (Plakatierungsverordnung) Verordnung der Gemeinde Schleching über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten

    305.50 KB 50 Downloads

    Elektronischer Rechtsverkehr

    18.04 KB 5 Downloads

      Steuern und Abgaben

      Fremdenverkehrsbeitrag = 6,5 % aus dem fremdenverkehrsrelevanten Gewinn bzw. 0,081 – 0,813 % aus dem entsprechenden Umsatz. Die sogenannte Bettenpauschale beträgt 0,25 € pro Übernachtung, wenn nicht nach Gewinn oder Umsatz abgerechnet wird.

      Fälligkeiten der Vorauszahlungen: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

      Hebesatz = 400% seit 2024;

      (350 % seit 1985-bis 2023)

      Fälligkeiten = 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.

      bei Jahreszahlung = 1.7.

      Die Steuerpflicht gilt für das Kalenderjahr. Bei Verkauf ist der Verkäufer bis Jahresende grundsteuerpflichtig. Vertragliche Vereinbarungen sind mit dem Käufer zu regeln.

      Hebesatz Grundsteuer A = 450% seit 2024

      (Hebesatz Grundsteuer A = 400 % seit 2012 – 2023)

      Hebesatz Grundsteuer B = 450% seit 2025

      (Hebesatz Grundsteuer B = 490% seit 2024)

      (Hebesatz Grundsteuer B = 440 %  seit 2012 – 2023)

      • Schmutzwasserkanal = 16,77 € pro qm Geschoßfläche
      • Regenwasserkanal (Bichlfeld) = 3,83 € pro qm Grundstücksfläche
      • Wasserversorgung Raiten = 2,23 € pro qm Grundstücksfläche und 7,94 € pro qm Geschoßfläche
      Die Jahressteuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Hund 110,00 €; bei Ermäßigung 55,00 € (Weiler, Einöden, Jagdhunde, Züchtersteuer). Für Kampfhunde beträgt die Jahressteuer 500,00 €. Gemeldet werden müssen alle Hunde, die über 4 Monate alt sind. Die Hundesteuer ist einen Monat nach Zustellung des Bescheides zur Zahlung fällig.

      Für die Oberflächenentwässerung im Bereich Bichlfeld werden Einleitungsgebühren erhoben. Sie werden nach den bebauten und künstlich verdichteten Flächen, mindestens 1/4 der Grundstücksfläche, erhoben. Die Einleitungsgebühr beträgt 0,05 € pro qm anrechenbare Fläche. Die Gebühr ist einen Monat nach Zustellung des Bescheides zur Zahlung fällig.

      Die Einleitungsgebühr beträgt 2,50 € pro Kubikmeter Abwasser. Die Grundgebühr berechnet sich nach der Wohnfläche pro Wohnung zwischen 55,00 und 79,00 €. Der Abrechnungszeitraum erstreckt sich vom 01.10. bis 30.09. Die Abschlagszahlungen werden am 15.2., 15.5. 15.8. und 15.11. zur Zahlung fällig. Die Abrechnung erfolgt in der Regel im November. Abrechnungsguthaben werden mit den neuen Abschlägen verrechnet oder auf Antrag erstattet.

      Der Kurbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag (An- und Abreisetag gelten als ein Tag) für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 1,50 €, für Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendetem 16. Lebensjahr 1,00 €. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind beitragsfrei.

      Besondere Vorschriften für Zweitwohnungsbesitzer:

      Der jährliche pauschale Kurbeitrag beträgt

      50,00 €  für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr

      25,00 €  für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr

      Vom Kurbeitrag befreit sind Personen mit einem Schwerbehinderungsgrad ab 80 %.

      Der Kurbeitrag wird für die Möglichkeit der Nutzung von Kureinrichtungen und der Teilnahme an Veranstaltungen erhoben, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.

      Achtung! Die Gebühren betreffen nur die Wasserversorgung Raiten.

      Verbrauchsgebühr = 2,15 € pro Kubikmeter, Grundgebühr = 70,00 € pro Wasseranschluss. Die Abschlagszahlungen sind am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. zur Zahlung fällig. Abrechnung erfolgt in der Regel im November.

      Die Zweitwohnungssteuer wird für das Innehaben einer Zweitwohnung erhoben. Sie beträgt 20% (seit 2024) (vorher 15 % bis 2023) der Jahresnettokaltmiete. Für Dauercamper beträgt die Zweitwohnungssteuer 150,00 € pro Jahr. Die Zweitwohnungssteuer ist in der Regel jährlich am 15.02. zur Zahlung fällig.

      Wenn die Summe Ihrer positiven Einkünfte vor zwei Jahren unter 29.000 Euro lag, können Sie sich für das aktuelle Jahr von der Zweitwohnungsteuer befreien lassen. Sie müssen die Befreiung für jedes Steuerjahr neu beantragen.

      Sie werden befreit, wenn die Summe Ihrer positiven Einkünfte im vorletzten Jahr die Freigrenze von 29.000 Euro nicht überschritten hat. Die Freigrenze kann sich für nicht dauerhaft getrenntlebende Eheleute oder Lebenspartner auf bis zu 37.000 Euro erhöhen: Wenn ein Partner über geringere Einkünfte als 8.000 Euro verfügt, wird die Differenz der Freigrenze von 29.000 Euro hinzuaddiert. Überschreiten Sie die Freigrenze nur um einen geringfügigen Betrag, wird die Steuer auf ein Drittel dieses Betrages ermäßigt. Sind die Einkünfte im aktuellen Steuerjahr voraussichtlich niedriger, ist von den diesjährigen Einkommensverhältnissen auszugehen.