FFH Gebiet „Mettenhamer Filz, Süssener und Lanzinger Moos“

Schleching – Bürgermeister Josef Loferer begrüßte Thomas Eberherr und Katharina Strobl von der Regierung Oberbayern sowie  Vertreter der Forstverwaltung und der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Traunstein zum „Runden Tisch“. Vorgestellt wurde  der Entwurf des Managementplans. Dabei ging es um das FFH-Gebiet (Schutzgebiete Fauna Flora Habitat) „Mettenhamer Filz, Süssener und Lanzinger Moos mit Extensivwiesen“. Loferer sprach von einer gewachsenen Kulturlandschaft, die auch mit Bauernhand geschaffen wurde und für die gemeinsam nach Wegen zum Erhalt gesucht werden muss.

Thomas Eberherr bestätigte, dass hier 150 Hektar bayerische Ur-Natur besteht, die durch „viele Brillen“ betrachten werden sollte. Besonders  die betroffenen Bauern und Landbesitzer  in die Überlegungen zum Erhalt einzubinden, fand er sinnvoll und versprach offene Fragen zu klären. Katharina Strobl machte klar, wie wichtig das besprochene  Gebiet als kleiner Teil im großen Netz des „Natura 2000“ FFH-Gebiet  für heutige Probleme (zum Beispiel Klimawandel) ist  und ebenso für  kommende Generationen. Rechtssicherheit wird erreicht, wenn nach  einer  Bestandsaufnahme der vorkommenden Flora und Fauna Handlungsanleitungen erstellt werden können. Diese sind für den Staat bindend, aber für Landeigentümer freiwillig, führte sie aus.  

Rüdiger Urban (AVEGA Planungsbüro) stellte die Lebensraumtypen und Arten im Offenland vor. Das Mettenhamer Filz bezeichnete er als größtes, intaktes Talhochmoor der deutschen Voralpen, bei dem die Pflanzen, die nur mit Regenwasser auskommen, spezielle Strategien zum Überleben entwickeln müssen.  Das Lanzinger Moos sah er eher als Moorwald und das Süssener Moos als Flachmoor mit der größten Artenvielfalt. Er meinte, die Gebiete leben von der Pflege und Nutzung und sah beide Komponenten als Garant für den Erhalt des Gebietes.

Hans Münch (Regionales Kartierteam Oberbayern) erklärte die Waldschutzgebiete von forstlicher Seite und teilte  sie in Moorwälder mit Bestand an Fichten, Waldkiefer und Bergkiefer (Latschen) und Weichholz-Auwälder mit Erlen und Eschen ein.

 

Die Maßnahmen des Managementplan-Entwurfs sehen vier Punkte vor:

Fortsetzung und Optimierung der herbstlichen Streuwiesen-Mahd, schonende Grabenunterhaltung, keine weitere Entwässerung und der Erhalt eines naturnahen Wasserhaushalts.

Alle Vortragenden bescheinigten den guten Zustand der besprochenen Flächen und verwiesen auf den lediglich Hinweischarakter des Managementplans.  Die Flächen sollten weiter entsprechend der bewährten fachlichen Praxis auch weiterhin bewirtschaftet werden, nur der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten darf sich nicht verschlechtern  (Verschlechterungsverbot) .

In der anschließenden Diskussion meldete sich Hannes Hörterer und bestätigte, dass das Mettenhamer Moos schon seit Generationen bewirtschaftet wird mit der Mahd und viel früher sogar von Pferden beweidet wurde. Unbefriedigend fand er die Situation der Grundstücksgrenzen zum FFH-Gebiet. Die Fehler seien schon bei der Ausweisung der Fläche geschehen, indem offensichtlich der Plan am PC festgelegt wurde, anstatt sich an den Flächen  zu orientieren, wie diese bewirtschaftet werden. Dadurch entstand die Situation, dass mehrnützige Flächen im FFH-Gebiet liegen und hochwertige Natur-Flächen nicht.

Ebenso erläuterte er den Bestand  eines Entwässerungsgraben, der auch von der Kommune und dem Straßenbau genutzt wird und erhalten bleiben muss, aber gefräst werden sollte. Thomas Eberherr bestätigte, dass der Graben erhalten bleiben kann, aber offen gehalten werden sollte. Dazu äußerte sich Wolfgang Selbertinger von der Unteren Naturschutzbehörde, dass der Einsatz einer Fräse Amphibien und Fischen schaden und eine sanftere Methode mit dem Bagger sinnvoller wäre, außerdem sei die jahreszeitliche Entwicklung der Tiere zu berücksichtigen. Ganz befriedigend fand Hannes Hörterer die Antwort nicht, er hätte es gern schriftlich fixiert, denn dieser Graben entwässert ganz Mettenham und die Beteiligung der Grundstücksanrainer gestaltet sich auch schwierig.

Auf die Frage eines Zuhörers, ob eventuell noch weitere Gebiete als FFH-Gebiet erklärt werden, gab Thomas Eberherr die Antwort, dass seit 2004 die Gebietsmeldung abgeschlossen sei, er betonte auch nach einem Einwurf, dass es bei den Maßnahmen nicht um „ein Überstülpen“ geht, sondern um den Erhalt der Gebiete, die ja in einem guten Zustand seien.

Ein Bauer aus Donau bemerkte, dass es schon Beeinträchtigungen im Baubereich gibt und dass es sinnvoll wäre, die betroffenen Grundstückseigentümer besonders in den Randbereichen einzubeziehen. Eberherr antwortete, dass Wirtschaftsgrünland auch im FFH-Gebiet weiterhin bewirtschaftet werden und auch baulich genutzt werden kann.

Eine weitere Frage bezog sich auf die jährliche Hochwasser-Situation auf den Raitener Wiesen, die nach Abfluss des Wassers verschmutzt von Kies, Unrat, Schlamm und Dreck zurückbleiben. Ob hier das „Verschlechterungsverbot“ Anwendung findet war die Frage. Katharina Strobl meinte dazu, dass Hochwasser ein natürlicher Prozess sei und keine aktive  Verschlechterung beinhaltet.

Abschließend äußerte sich Thomas Eberherr, dass dieser „Runde Tisch“ etliche Denkanstöße gebracht hat, die weiter verfolgt werden. Das Prozedere gehe so weiter, dass die fertigen Management-Pläne an die Gemeinden versandt werden, sollten bei der Umsetzung Probleme auftauchen oder Verbesserungen gesehen werden, so würde sich die Runde wieder treffen und den Plan entsprechend nachbearbeiten.   wun

 

Foto Sybilla Wunderlich

Thomas Eberherr bei der Erläuterung Managementplans für das FFH-Gebiet.

 

Sybilla Wunderlich (wun), Maisbachweg 4, 83259 Schleching, Tel. 08649-9869273, Sybilla.Wunderlich@t-online.de

25. Juli 2018