Der Bürgermeister informiert – Anpassung Kindergartengebühren – Neukalkulation Verbrauchsgebühren Wasser
Die Kindergartengebühren müssen angepasst werden – Leider hat die Entwicklung der Ausgaben dazu geführt, dass wie zuvor neben den kommunalen Realsteuern wie Grund- und Gewerbesteuer auch die Gebühren an den Kindergärten angepasst werden mussten. Dies war in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates Gegenstand der Beratungen. Haben wir in Coronazeiten für pflegerisches und erzieherisches Personal applaudiert und für eine angemessene Bezahlung eingestanden, so ist dies nur gerechtfertigt, dass gute Arbeit neben dem Stellenwert in der Bevölkerung auch die Bezahlung gerecht und fair ist. Aber auch andere Faktoren wie die gestiegenen gesetzlichen Vorgaben haben die Betreuung unserer Kinder exklusiver gemacht. In der Regel haben die Träger der Kindergarten eine sogenannte Defizitvereinbarung mit der jeweiligen Gemeinde abgeschlossen.
Dies bedeutet in der Konsequenz, dass sämtlich von den Einnahmen durch Zuschüsse und Elternbeiträge nicht gedeckter Finanzaufwand von der Gemeinde übernommen wird. Dieses Defizit beträgt regelmäßig einen ordentlichen fünfstelligen Betrag, Tendenz steigend. Wir als Gemeinde müssen mit den uns zu Verfügung stehenden Einnahmen wirtschaften. Stehen den wachsenden Ausgaben keine anderweitigen Einnahmen zur Verfügung, so sinkt unser Handlungsspielraum. Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit auch die Realsteuern erhöht. Gleiches gilt es nun auch für die Kindergartengebühren.
Hier zu behaupten, das Wohl der Kinder läge uns nicht am Herzen, ist meines Erachtens nicht zu Ende gedacht. Liegt uns das Wohl unserer Kinder doch sehr am Herzen. Eben aus Gründen der Qualitätssicherung sind die Kosten für die Kinderbetreuung u.a. gestiegen. Weiter muss auch berücksichtigt werden, dass seit einigen Jahren der Freistaat Bayern einen „Elternbeitragszuschuss“ i. H. von 100€ pro Kind monatlich leistet. In der Regelbuchungszeit zwischen 4 – 5 Stunden betragen die Kindergartengebühren bislang 98€. Somit entstehen den Eltern bislang keine Kosten in dieser Buchungszeit. Der Gemeinderat hat mit großer Mehrheit die Erhöhung um 30% beschlossen. Das Thema Kindergartendefizit beschäftigt derzeit so gut wie alle Gemeinden im Landkreis. Sehr viele Gemeinden haben oder werden die Kindergartengebühren anpassen müssen. Diese Maßnahme ist sicherlich nicht populär, aus Sicht der Gemeinde aber unumgänglich.
Neukalkulation der Verbrauchsgebühren Wasser – Auch Gegenstand der selbigen Sitzung war die Neukalkulation der Verbrauchsgebühren Wasser für Wagrain und Raiten. Hier ist die Gemeinde Schleching Versorger. Anders als die Wasserbeschaffungsverbände muss die Gemeinde als öffentlicher Versorger spätestens alle vier Jahre die Bereitstellungskosten neu kalkulieren. Waren es in Raiten die Kosten für die Sanierung des Hochbehälters welche massiv zu Buche geschlagen haben, so mussten in Wagrain die allg. Preissteigerungen für den Wassereinkauf nun berücksichtigt werden. In Raiten kostet ab 1.10.2024 der Kubikmeter Wasser 2,15€/netto und die Grundgebühr beträgt 270€. Das Wasser in Wagrain kostet ebenfalls ab 1.10.2024 der Kubikmeter Wasser 2,80€/netto und die Grundgebühr beträgt 180€. Die unterschiedlichen Gebühren ergeben sich aus den tatsächlichen Kosten wie Beschaffungskosten, Sanierungen der Gewinnungsanlagen und den übrigen kalkulatorischen Kosten. Wie beim Kanal auch, ist die Trinkwasserversorgung eine kostenrechnende Einrichtung. Eine Unterdeckung des vorangegangenen Kalkulationszeitraumes ist in der nachfolgenden Neukalkulation auszugleichen bzw. zu berücksichtigen.
Anders als beim Wasser bleiben die Gebühren für den Kanal unverändert. Hier hat eine Neukalkulation keine Veränderung der Gebühren erforderlich gemacht.
Berücksichtigt man, was ein 0,5l Glas Mineralwasser oder eine halbe Bier beim Essengehen kostet und dass 1000l bestes und einwandfreies Trinkwasser knapp die Hälfte kosten, so mag die Kostensteigerung möglicherweise etwas differenzierter gesehen werden.